Auf Wunsch erhalten Sie bei einem Fahrzeugkauf eine Neuwagenanschlußgarantie, bzw. eine Gebrauchtwagengarantie.
Die Leistungen der beiden Garantie erstrecken sich auf drei Bausteine.
Zum einen das Grundpaket. Hier sind Motor, Getriebe, sowie Achs- und Verteilergetrieb abgesichert.
Bei dem Zusatzpaket I sind noch das Kühlsystem, die Kraftstoffanlage und das Lenksystem mit versichert.
Bei dem Zusatzpaket II sind weiterhin noch die elektrische Anlage, Kraftübertragungswellen, Bremsanlage, Abgasanlage und Sicherheitssysteme abgedeckt.
Beachten Sie bitte die genauen Garantiebedingungen.
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Die Mobilitätsgarantie erhalten Sie bei uns automatisch, wenn wir an ihrem Fahrzeug
eine Inspektion durchführen. Die Gültigkeit der Mobilitätsgarantie ist dem
Wartungsintervall des Herstellers angepasst. In der Regel beträgt das
Wartungsintervall ein Jahr. Bei Fahrzeugen mit sogenanntem Longlife-Service
beträgt dieses zwei Jahre.
Die Leistungen der Mobilitätsgarantie entsprechen dem eines Schutzbriefes:
- Pannenhilfe vor Ort
- Abschleppen nach Panne oder Unfall
- Mietwagen nach Panne oder Unfall
- Fahrzeug-Bergung
darüber hinaus im europäischen Ausland:
- Fahrzeug-Rücktransport
- Ersatzteilbeschaffung
- Medizinische Hilfe
- und noch weitere Leistungen
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